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Exkursionskoordination
Jörg Beck
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Die Exkursionen im 4. und 6. Semester im Bachelorstudiengang Agrarwissenschaft finden immer am Freitag statt.
Die Lerneinheiten Exkursionen I & II sind unbenotete obligatorische Semesterleistungen. Für den Besuch von mindestens 8 ganztägigen Exkursionen im 4. BSc Semester werden 2 KP vergeben, für den Besuch von mindestens 4 Exkursionstage im 6. BSc Semester gibt es 1 KP.
Die Studierenden melden sich für jede Exkursion, die sie besuchen wollen, separat an. Die Anmeldungen sind verbindlich. Voraussetzung für die Teilnahme an den Exkursionen ist die elektronische Einschreibung.
Anmeldefrist für die Exkursionen sind einzuhalten: Die jeweiligen Termin werden per e-mail bekannt gegeben.
Sollte die Teilnahme an einer Exkursion wegen Krankheit oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, ist dies bis spätestens am Mittag des Vortages der Exkursion dem Praktikantendienst und der Exkursionsleitung mit Begründung mitzuteilen. Wenn immer möglich, muss sich der Studierende um eine Ersatzexkursion bemühen. Ist dies nicht möglich, ist die Exkursion nachzuholen.
Ist für die Anreise zum Exkursionsziel die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen, werden die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zurückerstattet. Für die Rückerstattung bitte das Antragsformular (pdf >>) ausdrucken und das Formular für den Zahlungsauftrag (pdf >>) ausfüllen und ausdrucken. Das genaue Vorgehen kann dem Antragsformular entnommen werden.
Für jede Exkursion ist eine Mindestteilnehmerzahl definiert. Wird diese bei den Anmeldungen nicht erreicht, wird die betreffende Exkursion nicht durchgeführt.
Bei einigen Exkursionen ist zusätzlich die maximal mögliche Anzahl Teilnehmender limitiert. In diesen Fällen gilt: Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; es gibt u. U. eine gewisse Anzahl Wartelistenplätze.
Für die Kreditpunktvergabe wird auf jeder Exkursion eine Präsenzkontrolle durchgeführt.
Wer trotz Anmeldung nicht an einer Exkursion teilnehmen kann, meldet sich rechtzeitig beim Praktikantendienst ab. Bei kurzfristiger Verhinderung (zwei Wochen vor der Exkursion oder kürzer) ist die Exkursionsleitung (siehe Detailprogramm) direkt zu informieren.
Fragen fachlicher Art beantwortet die jeweilige Exkursionsleitung (siehe Detailprogramm). Administrative Auskünfte erteilt der Praktikantendienst.
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