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Abschluss der Berufspraxis

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Sie dokumentieren Ihre Praxisarbeit in einem Bericht. Zielpublikum ausserhalb des Betriebes sind die Studierenden der nachfolgenden Jahrgänge, die Dozierenden und die Praxisberatung. Der Bericht soll formal und sprachlich korrekt und ansprechend sein.

Zum Praxisbericht gehören zwei Berichtsteile, resp. zwei Berichte:

  1. Sachbericht/e: Diesen Bericht erstellen Sie im Auftrag des Betriebes. Das können abgeschlossene Berichte, Teile von Berichten, Dokumente, Broschüren usw. sein.
  2. Persönlicher Bericht: In diesem Bericht dokumentieren Sie Ihre Arbeit, den Praktikumsbetrieb und reflektieren die gemachten Erfahrungen (detaillierte Angaben dazu in der Anleitung [PDF 80 kB] zum persönlichen Teil des Praxisberichts mit Mustertitelblatt [PDF 40 kB]).

Wenn der Sachbericht oder Teile des Sachberichtes Betriebsgeheimnisse enthalten, besprechen Sie dies mit dem Betrieb und geben diesen Bericht nur der Dozentin oder dem Dozenten ab. Im persönlichen Bericht sollten Sie dann Ihre Arbeiten ausführlicher und auch nachvollziehbar beschreiben.

Abgabe der Unterlagen

1. Abgabe des Berichts bzw. der Berichte an die betreuende Dozentin / den betreuenden Dozenten (bitte abklären, ob als ausgedrucktes oder elektronisch verfügbares Exemplar). Sie können den Bericht auch vorgängig mit der Dozentin / dem Dozenten besprechen, bevor Sie die endgültige Version des Berichts dem Betrieb und der Praxisberatung (siehe Punkt 2) abgeben.

2. Die Praxisberatung erhält spätestens 2 Monate nach dem Abschluss der Berufspraxis folgende Unterlagen:

Bitte machen Sie die Betreuungsperson im Betrieb darauf aufmerksam, dass es ebenfalls einen Fragebogen für Betriebe (PDF 80 kB) gibt, um die Berufspraxis zu evaluieren

Kreditpunkte

Die Leistungskontrolle und die Erteilung der 30 Kreditpunkte erfolgt aufgrund des Berichtes oder der Berichte durch die Dozentin oder den Dozenten und die Praxisberatung mit bestanden/nicht bestanden. Dazu holt die Praxisberatung das Einverständnis bei der Dozentin / dem Dozenten ein.

 

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