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Das Praxisvorhaben kann mit dem Pflichtenheft im Berufsleben verglichen werden. Das Praxisvorhaben wird von Ihnen bzw. vom Betrieb verfasst. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass es ratsam ist, das Vorhaben im Voraus so genau wie möglich und verbindlich festzulegen.
Sie reichen das Praxisvorhaben so früh wie möglich bei der Praxisberatung ein. So können allfällige Unsicherheiten ausgeräumt und notwendige Modifikationen vorgenommen werden. Spätestens zu Beginn der 2. Praktikumswoche muss das Praxisvorhaben bei der Praxisberatung vorliegen. Bei später eingereichten Vorhaben kann nicht davon ausgegangen werden, dass die bereits absolvierte Zeit angerechnet wird.
Das Praxisvorhaben beinhaltet folgende Punkte:
Die Berufspraxis wird fachlich von einer Dozentin oder einem Dozenten aus dem Lehrkörper des D-USYS / der ETH Zürich betreut. Wählen Sie die Betreuungsperson aufgrund der thematischen Ausrichtung Ihrer Arbeit aus. Die Intensität der Betreuung hängt vom Praxisprojekt, von Ihren Bedürfnissen und vom persönlichen Engagement der Dozentin oder des Dozenten ab. Die Betreuung umfasst:
Die Unterschriften für die Genehmigung des Praxisvorhabens werden in folgender Reihenfolge eingeholt:
Sie erhalten das Vorhaben mit allen Unterschriften zurück.
Die Unterschriften von Dozentin oder Dozenten sowie der Praxisberatung gelten als Genehmigung und werden für die Erteilung der Kreditpunkt (bestanden/nicht bestanden) vorausgesetzt.
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