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Sonderfälle werden vom Studiendelegierten in Absprache mit der Praxisberatung geregelt, wenn sichergestellt ist, dass die Ziele der Berufspraxis mit anderen Mitteln erreicht wurden.
So kann die Berufspraxis erlassen werden, wenn zum Beispiel eine längere Berufstätigkeit vor Beginn des Masters oder eine vergleichbare Tätigkeit im Umweltbereich während mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden kann. Dazu muss bei der Praxisberatung ein schriftliches Gesuch um Erlass der Berufspraxis eingereicht werden. Dieses Gesuch beinhaltet:
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