Bachelor-Arbeit

Die Bachelorarbeit ist eine selbstständig verfasste, wissenschaftliche Arbeit. Sie steht unter der Leitung eine:r Dozent:in, welche:r in der Studienrichtung Agrarwissenschaften unterrichtet. Die Arbeit stellt den Abschluss des Bachelor-Studiums dar.

Bitte beachten Sie die DownloadAusführungsbestimmungen (PDF, 84 KB) zur Durchführung der Bachelor-Arbeit.

1. Die Bachelor-Arbeit steht unter der Leitung eine:r Dozent:in, welche:r in der Studienrichtung Agrarwissenschaften unterrichtet. Die Themen werden von den Dozierenden formuliert. Das Thema der Bachelor-Arbeit und die Leitungsfunktion eine:r Dozent:in bedürfen der Genehmigung der Departementskonferenz. Die Bachelor-Arbeit kann in einer der CH-Landessprachen oder in Englisch verfasst werden.

2. Die studierende Person nimmt für eine Bachelor-Arbeit Kontakt auf mit eine:r Dozent:in gemäss Ziffer 1. Diese leitende Person (= Dozent:in) ist verantwortlich für die verbindliche Fragestellung und bestimmt die Korreferentin oder den Korreferenten. Mögliche Themen können bei den Dozierenden direkt erfragt werden oder werden auf der Website der Forschungsgruppe veröffentlicht.

3. Die studierende Person meldet die Bachelor-Arbeit mit dem „Anmeldeformular Bachelor-Arbeit“ beim Studiensekretariat Agrarwissenschaften an. Das Formular ist auf https://www.usys.ethz.ch/studium/agrarwissenschaften/dokumente.html abgelegt.

4. Für die Bachelor-Arbeit werden 14 KP vergeben. Sie umfasst eine Zeitdauer von 10 Wochen bei einem Vollzeitpensum, bzw. 420 Arbeitsstunden. Es ist möglich, die Bachelor-Arbeit ab dem 5. Semester zu beginnen.

5. Die studierende Person führt die Bachelor-Arbeit selbständig aus. Die leitende Person sorgt für die erforderliche Labor-Infrastruktur und überprüft den Fortgang der Arbeit.

6. Der Beginn der Bachelor-Arbeit und der Abgabetermin richten sich nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Eine begründete Verlängerung kann durch die leitende Person beantragt werden.

7. Abgabe: Ein PDF-File inkl. Aufgabenstellung und ), geschickt. Die studierende Person klärt vorgängig ab, ob zusätzlich ein gebundenes Exemplar von der Betreuung gewünscht wird.

8. Im Studiensekretariat Agrarwissenschaften wird der Mittelwert aus den Noten der Referentin oder des Referenten und der Korreferentin oder des Korreferenten ermittelt und im Leistungskontrollwesen erfasst. Nach erfolgter Verfügung ist die Note im Leistungsüberblick sichtbar.

9. Die Arbeit ist bestanden, wenn die Note mindestens 4.0 beträgt. Die Bachelor-Arbeit kann einmal wiederholt werden; dafür muss ein neues Thema gewählt werden.

Diese Ausführungsbestimmungen treten am 13. Oktober 2015 in Kraft und gelten für alle Bachelorstudierenden nach Studienreglement 2016..
 

*Dozierende sind Professorinnen, Professoren und Lehrbeauftragte

Leitung: Dozent:innen, die in der Studienrichtung Agrarwissenschaften unterrichten, sind als Referent:in (Leiter:in) einer Bachelor-Arbeit berechtigt.

Betreuung: Jede Bachelor-Arbeit wird von einer Korreferentin oder einem Korreferenten mitbetreut. Es kann vorkommen, dass die Arbeit von einer dritten Person (Betreuer:in) mitbetreut wird. (Hinweis: nur Referent:in bewerten die Arbeit)

Die Bachelor-Arbeit kann in einer der CH-Landessprachen oder in Englisch verfasst werden.

Themen für Bachelor-Arbeiten sind direkt bei den Referent:innen zu erfragen, welche auch die Aufgabenstellung der Bachelor-Arbeit definieren.

Anmeldung und Genehmigung: Studierende melden die Bachelor-Arbeit vor Beginn beim Studiensekretariat an. Das Studiensekretariat legt die angemeldeten Arbeiten, Referent:in sowie Korreferent:in gemäss dem Studienreglement 2016 der Departementskonferenz zur Genehmigung vor.

Für die Anmeldung ist das DownloadAnmeldeformular (PDF, 694 KB) auszufüllen und unterschrieben im Studiensekretariat abzugeben.

Belegung: Studierende können die Bachelor-Arbeit selbst in myStudies belegen.

Umfang: Die Bachelor-Arbeit umfasst 14 KP, das entspricht ungefähr 420 Stunden. Start- und Enddatum der schriftlichen Arbeit ist terminiert.

Die Bachelor-Arbeit kann in einer der CH-Landessprachen oder auf Englisch geschrieben werden.  

Abgabe: Ein PDF-File inkl. Aufgabenstellung und Eigenständigkeitserklärung (Einfügen vor dem Inhaltsverzeichnis) werden spätestens am Abgabetermin bis 23:59:59 Uhr per e-mail an die Referentin oder den Referenten respektive an die Korreferentin oder den Korreferenten, mit cc an das Studiensekretariat (), geschickt. Die studierende Person klärt vorgängig ab, ob zusätzlich ein gebundenes Exemplar von der Betreuung gewünscht wird

⇒ Fristerstreckung: Eine DownloadFristverlängerung (PDF, 116 KB) ist aus gesundheitlichen Gründen oder wegen unvorhersehbaren Naturgewalten (z.B. Frost) möglich. Die Verlängerung mit Einverständnis der Referentin oder des Referenten ist bei der Studienkoordination einzureichen. Die Studiendirektorin oder der Studiendirektor entscheidet über eine allfällige Fristverlängerung.

Die Bachelor-Arbeit ist eine selbstständig verfasste Arbeit. Studierende sind deshalb verpflichtet, eine DownloadEigenständigkeitserklärung (PDF, 175 KB) zu unterschreiben. Die Eigenständigkeitserklärung muss in die Arbeit mit eingebunden/geheftet sein.

Weitere Informationen zur Integrität der Forschung und Plagiat sind auf dem Studierendenportal zu finden.

Keine Gestaltungs-Einschränkung, z.B. Reihenfolge, Bild, Logo (nicht ETH) aber die Titelseite muss folgende Informationen enthalten:

  • ETH Logo
  • Art der Arbeit (Bachelor-Arbeit)
  • Name Student:in
  • Stud. Nr.
  • Studiengang Agrarwissenschaften
  • Titel der Bachelor-Arbeit
  • Referent:in und Korreferent:in mit der akademischen Einrichtung
    • Merke: beide bewerten die Arbeit
  • Betreuer:in, mit der akademischen Einrichtung
    • Merke: nur falls vorhanden; gibt keine Bewertung
  • Einreichungsdatum (dd/mm/yyyy)
  • Vermerk „Vertraulich“ *  

(*wenn verlangt)

 

siehe DownloadMuster (PDF, 111 KB)
 

 

Die Referentin oder der Referent und die Koreferentin oder der Koreferent bewerten die Leistung je mit einer Note. Die Schlussnote errechnet sich als arithmetisches Mittel der beiden Noten. Die Kriterien für die Bewertung der schriftlichen Arbeit sind auf dem Beurteilungsblatt (Downloadin Deutsch (PDF, 27 KB) / Downloadin Englisch (PDF, 26 KB)) ersichtlich.

Studierende mit Schweizer Bürgerrecht: Gesuch kann bei der Hochstrasser-Stiftung für die Mitfinanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten (ohne Verpflegung) für Bachelor-Arbeiten im Ausland eingereicht werden. Das , Institutsverwaltung Agrarwissenschaften, LFW C3, bezogen werden.

Studierende mit anderer Nationalität: Informationen zu Reisekostenbeiträge siehe Infoblatt

⇒ Merke: Im Bachelor-Studium kann nur einmal ein Gesuch eingereicht werden.

 

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